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Unfertige Erzeugnisse
U. E. (Halbfabrikate, Zwischenerzeugnisse) sind alle vom Betrieb erstellten, aber noch nicht absatzreifen Erzeugnisse, die für eine weitere Bearbeitung vorgesehen sind und schon Kosten verursacht haben: Fertigungsmaterial, -löhne und -gemeinkosten.
(1) Die Vollkostenrechnung bewertet u. E. zu vollen Herstellkosten, die auch anteilige Fixkosten enthalten. Die Teilkostenrechnung bewertet u. E. nur mit variablen Kosten.
(2) In Betrieben mit mehrstufiger Fertigung können sich Abgrenzungsprobleme zwischen Rohstoffen sowie Halb- und Fertigfabrikaten ergeben. So kann eine Spinn-Weberei Garne teilweise verkaufen, teilweise weiterverarbeiten, aber auch Garne zukaufen.
(3) Sorgfältig geführte Materialentnahmescheine und Lohnscheine sind für die Abgrenzung von Fertigerzeugnissen und u. E. erforderlich.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1 | Fertigungsmaterial | |
2 | + | Materialgemeinkosten |
3 | = | Materialkosten (1 + 2) |
4 | Fertigungslöhne | |
5 | + | Fertigungsgemeinkosten |
6 | + | Sondereinzelkosten der
Fertigung |
7 | Fertigungskosten (4 + 5 + +6) | |
8 | Herstellkosten
(3 + 7) |