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Unechte Gemeinkosten
U. G. sind solche Kosten, die einer Bezugsgröße zwar als Einzelkosten zugerechnet werden könnten, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wie Gemeinkosten behandelt, also per Schlüsselung zugerechnet werden (Gemeinkostenschlüsselung).
Man könnte bei jedem Strom-, Wasser-, Gasverbraucher einen Zähler installieren und so die Strom-, Wasser- und Gaskosten exakt den Kostenstellen und Kostenplätzen zurechnen, aber das wäre zu teuer. Gleiches gilt für den Verbrauch an Reinigungs- und Schmiermitteln sowie Kleinmaterial.