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Lexikon - Stand: 16.11.2010

Werbekosten

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

W. (nicht zu verwechseln mit den Werbungskosten im steuerrechtlichen Sinn) umfassen:

  1. Kosten für die in der Werbeabteilung beschäftigten Personen und dort benötigten Sachwerte;

  2. Kosten für Entwurf und Herstellung von Werbemitteln im eigenen Betrieb;

  3. Kosten für Werbemittel aus fremden Betrieben (Drucksachen, Kinowerbung, TV-Werbung, Werbegeschenke);

  4. Kosten für den Einsatz von Werbemitteln

    • Gebühren für Inserate, Filme, Rundfunk- und Fernsehsendungen,

    • Mieten für Plakatsäulen, -wände, Giebelwände,

    • Energiekosten für Leuchtreklame, Schaufenster- und Raumbeleuchtung,

    • Postgebühren für Werbesendungen;

  5. anteilige Gemeinkosten für die Werbeabteilung (Verwaltung, Rechnungswesen, Steuern, Raum-, Beleuchtungs-, Heizungs-, Reinigungskosten).

Beispiel:

W. sind in Analogie zur Vorgehensweise der stufenweisen Fixkostendeckungsrechnung (SFD) auf die Einzelerzeugnisse, Erzeugnisgruppen, Bereiche und die Gesamtunternehmung zu verteilen: