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Wiederbeschaffungskosten
W. (auch Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungspreis) sind die zum jeweiligen Zeitpunkt zu veranschlagenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes.
Zur Substanzerhaltung orientiert man sich bei der Bewertung verbrauchter oder in Anspruch genommener Kostengüter an deren W. Insbesondere gilt dies für die Bemessung der kalkulatorischen Abschreibungen sowie im Rahmen von Nachkalkulationen für die Bewertung des Materialverbrauchs.