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FG Düsseldorf Urteil v. - 3 K 1239/09 E EFG 2011 S. 556 Nr. 6

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Nutzung eines Grundstücks in Spanien zu Wohnzwecken

Leitsatz

  1. Dient die Beteiligung an einer ausländische Kapitalgesellschaft (Sociedad de Responsabilidad Limitada – SRL) ausschließlich dem Zweck, eine auf Mallorca belegene Immobilie unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken während eines Urlaubs nutzen zu können, so fehlt es an der für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG erforderlichen Einkünfteerzielungsabsicht, ohne die es auch nicht zum Bezug verdeckter Gewinnausschüttungen i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG kommen kann (entgegen Urteil des , EFG 2004, 124).

  2. Mangels Kapitalanlage i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt in diesem Fall auch keine Beteiligung i. S. von § 17 EStG vor, aus der sich Einkünfte ergeben können.

  3. Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die nach den Maßstäben des deutschen Steuerrechts mangels Gewinnerzielungsabsicht einer als Liebhaberei zu bezeichnenden Tätigkeit nachgeht, unterliegen bei den Gesellschaftern keiner Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 oder 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1452 Nr. 23
EFG 2011 S. 556 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 11/2011 S. 386
NAAAD-55351

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