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Bilanzbuchhalter-Prüfung | Kein BilMoG in der schriftlichen Prüfung Frühjahr 2011
[i]Rechtsverordnung Bilanzbuchhalter-Prüfung, NWB ZAAAD-28763 Maßgebender Rechtsstand für die schriftlichen Prüfungen zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)” im Jahr 2011 ist der Rechtsstand „Ende 2010”. Daher ist das HGB mit den Änderungen durch das BilMoG maßgeblich.
Für die Frühjahrsprüfung 2011 hat der DIHK den Industrie- und Handelskammern jedoch mitgeteilt, dass die Änderungen und Auswirkungen des BilMoG in der schriftlichen Prüfung nicht geprüft werden sollen. [i]Frühjahrsprüfung 2011Bei der mündlichen Prüfung ist aber sehr wohl möglich, dass die Neuregelungen durch das BilMoG Gegenstand der Prüfung sind.
Insofern ist davon auszugehen, dass die handelsrechtliche Beurteilung von Sachverhalten, die von Änderungen durch das BilMoG betroffen sind, bei der schriftlichen IHK-Prüfung im Frühjahr 2011 nicht abgefragt wird. Beispiele sin...