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BBK Nr. 22 vom Seite 1065

Geringwertige Wirtschaftsgüter – Prüfschema nach dem

Abzug oder Sammelposten?

Rüdiger Happe

Seit 2007 haben sich die Regeln für GWG [i]BMF vom 30. 9. 2010 - IV C 6 - S 2180/09/10001, NWB LAAAD-53133bereits zweimal grundlegend geändert und bedingt durch Wahlrechte für Zweifelsfälle in der Praxis gesorgt. Der Beitrag erläutert das jüngst veröffentlichte BMF-Schreiben anhand eines graphischen Prüfschemas.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Neuregelungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter seit 2008

Vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 war die [i]Erneute Änderung ab 2010Welt noch ein bisschen mehr in Ordnung. Seit ewigen Zeiten (zumindest aus Sicht des Gesetzgebers) gab es die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten [i]Püttner, Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2010 – „Neuregelung” nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, BBK 2/2010 S. 66, NWB QAAAD-34990weniger als 800 DM betrugen, mit der €-Einführung dann 410 €. Der Unternehmer konnte entscheiden,

  • ob er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort gewinnmindernd behandelte

  • oder aktivierte und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschrieb.

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte den ersten großen Wandel: Die Grenze für den Sofortabzug wurde spürbar herabgesetzt, dafür mussten Wirtschaftsgüter, die mehr als 150 € aber höchstens 1....