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Lohnsteuer | Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens
Das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmte lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zum Lohnzufluss. (2) Die Übernahme der Arbeitnehmerbeförderung i. S. des § 3 Nr. 32 EStG bedarf grds. einer besonderen Rechtsgrundlage. Dies kann ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sein. (3) Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch uneingeschränkt für private Zwecke, ist fraglich, ob der Arbeitgeber ein solches Fahrzeug noch zur Beförderung (weiterer) Arbeitnehmer „gestellen” kann.