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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1188

Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke bei ATLAS-Ausfuhr

Dr. Thomas Möller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-55188Im Zuge von Änderungen des europäischen Zollrechts und einer weit fortgeschrittenen Entwicklung der EDV im Zollbereich werden Ausfuhranmeldungen für Ausfuhren in Drittländer seit dem bei den europäischen Zollbehörden grds. in elektronischer Form abgegeben. Einen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in traditioneller Papierform gibt es in ATLAS-Ausfuhr nicht mehr.

Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie in .

ATLAS-Ausfuhr

[i]Elektronische Abwicklung des zollrechtlichen AusfuhrverfahrensATLAS-Ausfuhr ist eines von mehreren Modulen in dem deutschen IT-Verfahren ATLAS. Es ermöglicht die elektronische Abwicklung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens. Ein Ziel war insbesondere die Verringerung des Aufkommens an Zollpapieren.

[i]IT-System AES/ECSDie Ausfuhrzollstelle überführt bei ATLAS-Ausfuhr die elektronisch angemeldeten Waren in das Ausfuhrverfahren und übermittelt der angegebenen Ausgangszollstelle vorab die Angaben zum Ausfuhrvorgang. Über das europäische IT-System AES/ECS kann die Ausgangszollstelle, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie sich befindet, anhand der Registriernummer der Ausfuhranmeldung, der sog. MRN (Movement Reference Number), den Ausfuhrvorgang aufrufen und den kö...