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Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-55186 Der Bundesrat hat am den von der Bundesregierung vorgelegten Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 (LStÄR 2011; BR-Drucks. 589/10 v. ) zugestimmt. Die LStÄR 2011 setzen im Wesentlichen die Änderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen sowie der neueren Rechtsprechung um und sind grds. ab 2011 anzuwenden. Die vereinfachte Regelung zur Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit gilt zugunsten der Betroffenen bereits für 2010.
Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 46/2010 S.3699.
Folgende Änderungen sind unter anderem in den LStÄR 2011 enthalten:
[i]R 3.13 und R 3.16 LStÄRKlarstellung, dass die Steuerfreiheit von Reisekostenvergütungen neben Geld auch Sachleistungen umfasst.
[i]R 3.28 Abs. 2 LStÄR 2011Klarstellung, dass die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen während der Altersteilzeit auch gilt, wenn die Altersteilzeit nach dem begonnen wurde und nicht mehr durch die Bundesagentur gefördert wird.
[i]R 3.33 LStÄR 2011Regelung zu der Voraussetzung der zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Zuschüsse.
[i]R 3.62 Abs. 2 LStÄR 2011Klarstellung zur Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers.
[i]R 8.1 Abs. 8 LStÄR 2011Vereinfachung der Voraussetzungen für die vom Arbeitgeber veranl...