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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 1556/08

Gesetze: EStG § 20, AO § 162 Abs. 2, BGB § 1937, BGB § 1942 Abs. 1, BGB § 1922 Abs. 1, BGB § 2258

Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

Zurechnung von Schweizer Nummernkonto

Leitsatz

1. Eine tatsächliche Verständigung kann nur eine Bindungswirkung hinsichtlich der einvernehmlichen Annahme eines maßgeblichen Besteuerungssachverhalts herbeiführen. Über die zukünftige Rechtsanwendung ist eine bindende Verständigung nicht möglich.

2. Die Mitteilung der Bank, dass keine Konten oder Depots auf den Namen des Steuerpflichtigen bestehen, ist bei einem Nummernkonto wenig aussagekräftig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-55066

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