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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 2225/08

Gesetze: AO § 233a Abs. 5, EStG § 26a, EStG § 26b

Neufestsetzung von Zinsen gem. § 233a Abs. 5 AO aufgrund der Aufhebung der Zusammenveranlagung nach Antrag auf getrennte Veranlagung

Leitsatz

Da der Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung zur Durchführung eines neuen Besteuerungsverfahrens gegenüber den nunmehr getrennt zu behandelnden Ehegatten führt, mithin die Einkommensteuerbescheide auf Grund getrennter Veranlagung keine bloßen Änderungsbescheide der bisherigen Zusammenveranlagung darstellen, ist die bisherige Zinsfestsetzung zur Zusammenveranlagung gem. § 233a Abs. 5 AO wegen der Aufhebung des Einkommensteuerbescheids über die Zusammenveranlagung zu ändern. Die Zinsfestsetzungen gegenüber den einzelnen Ehegatten nach getrennter Veranlagung haben keinen verfahrensrechtlichen Einfluss auf die zu ändernde Zinsfestsetzung zur Zusammenveranlagung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAD-55056

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