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Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund und Bodens
Die Zahlung eines Grundstückseigentümers an seinen Nachbarn für eine Zufahrtsbaulast kann zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens auch dann führen, wenn damit ein zweiter Zugang zum Grundstück eröffnet wird (Bezug: § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 255 Abs. 1 HGB).
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zählen, bestimmt sich auch steuerlich nach § 255 HGB. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Wird mit Erschließungsmaßnahmen das Grundstück erst in einen betriebsbereiten Zustand versetzt, sind die dadurch verursachten Aufwendungen den Anschaffungskosten von Grund und Boden ...