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Standardentwurf über die Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises (E-DRS 26)
Der Deutsche Standardisierungsrat hat am den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises (E-DRS 26) veröffentlicht. Mit der Neufassung des § 290 HGB im Rahmen des BilMoG wurde das Konzept der einheitlichen Leitung zugunsten des Konzepts der möglichen Beherrschung aufgegeben und das Beteiligungserfordernis aufgegeben; damit wird der Konsolidierungskreis auch auf sog. Zweckgesellschaften erweitert. Ziel des E-DRS 26 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Konkretisierung der erweiterten gesetzlichen Vorschriften und damit die Klärung bestehender Zweifelsfragen zu deren Anwendung.
Bei Bestehen einer Zweckgesellschaft basiert die Möglichkei...