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StuB Nr. 21 vom Seite 821

Alt- und Neupensionen beim Unternehmenserwerb

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.

I. Sachverhalt

Die K als Käuferin erwirbt am , 23.59 Uhr, den Geschäftsbetrieb der V-GmbH mit allen wesentlichen Aktiva und Passiva in Einzelrechtsnachfolge ( asset deal) zu einem Kaufpreis von 700 T€. Das übergehende Nettovermögen beträgt zu Buchwerten (Handels- und Steuerbilanz) und Zeitwerten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HB-Wert
Zeitwert
StB-Wert
Div. Aktiva
1.500
Nettovermögen
550
400
590
Neupensionen
950
1.000
910
Altpensionen
0
100
0
Summe Aktiva
1.500
Summe Passiva
1.500
1.500
1.500

Erklärend für die Unterschiede ist Folgendes:

  • Die Altpensionen betreffen Zusagen, die vor dem erteilt und nach dem Wahlrecht aus Art. 28 Abs. 1 EGHGB beim Veräußerer nicht passiviert wurden. Sämtliche Anspruchsberechtigten stehen kurz vor der Pensionierungsgrenze und sind zum Teil nicht mehr aktiv. Wesentliche Unterschiede zwischen Zeitwert und einer Bewertung nach § 253 HGB bzw. § 6a EStG bestehen daher nicht.

  • Der Handelsbilanzwert der Neupensionen ergibt sich nach § 253 HGB durch Abzinsung mit dem einer 15-jährigen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre. Zum Erwerbsstichtag...