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Aktualisiertes BMF-Schreiben zur Ermittlung der Vorsorgepauschale ab 2010
[i]BMF-Schreiben v. 22. 10. 2010 NWB SAAAD-54334 Mit (BStBl 2009 I S. 1516; vgl. Harder-Buschner, NWB 2/2010 S. 97) hatte die Finanzverwaltung zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vorsorgepauschale ab 2010 Stellung genommen. Dieses Schreiben wurde durch das NWB SAAAD-54334 nun aktualisiert und in mehreren Bereichen ergänzt. Das enthält u. a. folgende neue Aussagen:
1. Verwendung der vom Arbeitnehmer mitgeteilten privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber
[i]Beitragsbescheinigung 2010 kann auch für Folgejahre zugrunde gelegt werdenDie bisherige Verwaltungsregelung, wonach die für ein Jahr ausgestellten Beitragsbescheinigungen für das Folgejahr nicht mehr zu berücksichtigen sind, wurde aufgehoben. Zur Vereinfachung des Verfahrens können daher die dem Arbeitgeber bis spätestens zum mitgeteilten Beiträge über die voraussichtlichen privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge des Kalenderjahres 2010 auch im Rahmen des Lohnsteuerabzugs 2011, 2012 und 2013 weiter berücksichtigt werden. Dies gilt so lange, bis dem Arbeitgeber eine neue Beitragsmitteilung vorgelegt wird.
[i]Alternativ: Beitragsbescheinigung der voraussichtlichen Beiträge 2011 oder der übermittelten Daten für 2010Als eine solche neue Beitra...