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BFH 22.07.2010 V R 19/09, NWB 45/2010 S. 3604

Umsatzsteuer | Einschränkung des Umsatzschlüssels

Mit Beschluss v. 22. 7. 2010 hat der V. Senat des BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der 6. EG-RL dahingehend auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten ermächtigt, für die Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsmaßstab als den Umsatzschlüssel vorzuschreiben?

Anmerkung:

Im Hinblick auf die Vorlage ist es erwägenswert, für den Vorsteuerabzug gemischt genutzter Gebäude entgegen § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG (der den Flächenschlüssel gebietet) den etwaig günstigeren Umsatzschlüssel von vornherein zu beantragen (und sodann gegen die zu erwartende abweichende Steuerfestsetzung durch das Finanzamt Rechtsbehelf einzulegen). Denn es ist nicht sicher, ob – falls der EuGH die seit 2004 geltende deutsche Regelung ve...