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Erbschaftsteuer | Übergang der Hinzurechnungspflicht gem. § 2 AuslInvG auf den Erben
Hat der Erblasser einen Verlust aus einer ausländischen Betriebsstätte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 AuslInvG abgezogen, ist nach dem der entsprechende Betrag bei der Besteuerung des Erben hinzuzurechnen, wenn in dessen Person die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 AuslInvG erfüllt sind.
Die Entscheidung ist deshalb besonders interessant, weil sie die Tragweite der Grundsatzentscheidung des Großen Senats des BFH zur Nichterblichkeit von Verlusten auslotet und einschränkt. Der entscheidende Unterschied ist danach, dass es sich bei der Nachversteuerung gem. § 2 AuslInvG der Sache nach um eine Korrektur der Steuerfestsetzung gegen den Erblasser handelt, dem entgegen dem einschlägigen DBA die Verrechnung von Auslandsverlusten unter dem Vorbehalt gestattet wurde, dass diese nicht durch spätere positive Einkünfte ausgegliche...