Beratungsaufwendungen für einen Profifußballer als
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit
Rundumbetreuung durch den Berater
Leitsatz
1. Der Große Senat des BFH hat
seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat)
veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für
gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug
als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.
2. Eine Trennung in berufliche und
private Beratungstätigkeiten ist jedoch trotz Anrechnung des Zeitaufwands
nach Stunden nicht möglich, wenn die konkret ausgeübten
Beratungstätigkeiten nicht überzeugend – nach privat und
beruflich veranlassten Angelegenheiten des Klägers mit Angabe der
jeweiligen zeitlichen Beanspruchung gegliedert – umfassend und
zweifelsfrei dargelegt bzw. nachgewiesen werden,
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1312 Nr. 21 NAAAD-54609
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