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BFH 31.03.2010 IV B 131/08, BBK 21/2010 S. 991

Bilanzsteuerrecht | Aktivierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen

Nach dem BFH sind nicht rückzahlbare öffentliche Zuwendungen zu aktivieren, wenn

  • entweder ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht

  • oder der Zuwendungsempfänger die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung am Bilanzstichtag erfüllt hat und die Zuwendung bis spätestens zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist.

Im Streitfall ging es um den Aktivierungszeitpunkt von Ausfuhrerstattungen.

Zum Thema:

Bernd Rätke