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BBK Nr. 21 vom Seite 1026

Der Baseler Eigenkapitalakkord für Banken – Basel I, II und III

Derzeitiger Stand und erste Folgenabschätzung

Prof. Dr. Urban Bacher

Die nach der Finanzkrise angekündigten Reformen des Bankrechts nehmen Gestalt an. Der Baseler Ausschuss hat am erste Schritte für eine bessere und schärfere Eigenkapitalunterlegung für Risiken im Bankgeschäft beschlossen („Basel III”). Der Beitrag beschreibt, was unter dem „Baseler Akkord” zu verstehen ist und gibt einen einführenden Abriss zu den Stadien der Eigenkapitalanforderung für Banken (Basel I, II und III) sowie eine erste Folgeneinschätzung für deutsche Banken und Sparkassen.

I. Hintergrund des Baseler Akkords

Basel I und II sind internationale Regelwerke, die auf die Stabilität der Banken und Sparkassen abzielen. Als Folge der Finanz- und Bankenkrise wird derzeit an neuen, noch schärferen Kapitalanforderungen gearbeitet (Basel III).

[i]Banken sind RisikohändlerBanken sind im Kern „Risikohändler”. Das Risiko eines Bankgeschäfts muss die Bank durch Eigenkapital unterlegen. Das Eigenkapital einer Bank ist also eine wesentliche Bezugsgröße für das Leistungsvermögen einer Bank und deren Kredit- oder Risikotragfähigkeit. Im Interesse eines funktionsfähigen Kreditwesens und im Interesse des Gläubigerschutzes müssen Kreditinstitute also laufend über eine angemessene Eigenmi...