IFRIC 19 13
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften
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Gemäß IAS 8 hat das Unternehmen eine Änderung der Rechnungslegungsmethode ab dem Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAJ-49767