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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 382

PRIPS-Initiative der EU

Privatanleger sollen Anlageprodukte besser vergleichen können

Anke Dembowski

Um einen höheren Grad an Anlegerschutz zu gewährleisten, soll die Europäische PRIPs-Initiative (Packaged Retail Investment Products) alle Anlageprodukte für Privatkunden miteinander vergleichbar machen. Einheitlich reguliert werden sollen zum einen vorvertragliche Informationspflichten und zum anderen Vertriebsregelungen. Die PRIPs-Initiative ist Teil der langfristigen Bestrebung, die Ungleichbehandlung von Finanzprodukten abzuschaffen, was aber wegen der vielen Regelungs-Details nur im Rahmen einer langfristigen Entwicklung geschehen kann.

I. Problem: Parallele Produktwelten

Die parallelen Produktwelten – z. B. von Versicherungs- und Fondsprodukten – haben sich sehr unterschiedlich entwickelt, so dass inzwischen ein ebenso schwer durchschaubares wie irrationales Regulierungssystem existiert. Im Folgenden seien einige Beispiele genannt – und bei diesen handelt es sich nur um den deutschen Markt; im europäischen Kontext wird es weitaus komplexer:

Fonds unterliegen der Abgeltungssteuer und dürfen nur vertrieben werden, wenn eine KWG-Zulassung oder eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) vorliegt. Legt man einen Ver...