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Körperschaftsteuer | Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft
Nach dem sind die Voraussetzungen einer Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG 2002 infolge der in § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 1995 angeordneten Gesamtrechtsnachfolge der übernehmenden Gesellschaft in die Position der übertragenden Gesellschaft auch nach einer vorangegangenen Ausgliederung eines Teilbetriebs zur Neugründung und einer anschließenden Anteilseinbringung von Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft an erfüllt.
Der BFH hat die Streitfrage, ob die finanzielle Eingliederung im Fall gesetzlich zulässiger rückwirkender Umstrukturierungen rückwirkend entstehen kann, offen gelassen, weil im Streitfall die finanzielle Eingliederung schon vor der Umstrukturierung bestand. Organträger war nämlich eine GmbH, aus der die Klägerin als Organgesellschaft rückwirkend ausgegliedert wurde, bevor ihre Anteil...