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Einkommensteuer | Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung ernstlich zweifelhaft
Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (hier: nach § 8c KStG 2002 n. F.) endgültig ausgeschlossen ist.
Die Streckung des Verlustvortrags toleriert der BFH zwar, jedoch setzen seine Zweifel ein, sobald es durch besondere Konstellationen zu einer Vernichtung von Verlusten kommt. Nicht erst diese Entscheidung macht deutlich, dass die Verrechnung wirtschaftlich entstandener Verluste mit positiven Einkünften dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entspricht. Die Entscheidung des Streitfalls in der Hauptsache wird möglicherweise von großer Tragweite sein. Interessant ist ...