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Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Änderung der MwSt-Erstattungsrichtlinie 2008/9/EG
[i]NWB 43/2010 S. 3437Nachdem der Ministerrat beschlossen hat, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern (vgl. NWB 43/2010 S. 3437), wurde nun die entsprechende Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (RL 2010/66/EU v. zur Änderung der Richtlinien 2008/9/EG, ABl EU 2010 Nr. L 275 S. 1).
[i]Hofmann,
NWB 30/2010
S. 2364Gemäß Richtlinie
2008/9/EG müssen Anträge auf Mehrwertsteuer-Erstattungen dem
Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, spätestens
am 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres
vorliegen. Diese Frist wird nun – in Anbetracht der mangelnden
Betriebsbereitschaft mehrerer elektronischer Portale (vgl. hierzu Hofmann,
NWB 30/2010 S. 2364) –
[i]Fristverlängerung
bis 31. 3. 2011für Anträge, die
Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen, ausnahmsweise bis zum
verlängert. [i]Umsetzung in
nationales RechtDie Mitgliedstaaten sind jetzt aufgefordert, diese
Änderungen in nationales Recht umzusetzen.
Zu den mit dem Jahressteuergesetz 2009 auf der Grundlage der RL 2008/9/EG eingeführten und seit dem geltenden umfangreichen ...