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Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides gem. § 164 Abs. 2 AO
Der Antrag auf Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheides für den VZ 2004 gemäß § 164 Abs. 2 AO bezieht sich konkret auf das indem festgestellt wurde, dass Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO, die das FA an den Steuerpflichtigen auszahlt (Erstattungszinsen), beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, soweit sie auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind.
Mehr zum Thema Vorbehalt der Nachprüfung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: