Buchführung
6. Aufl. 2010
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VORWORT ZUR 6. AUFLAGE
Bei der kritischen Durchsicht des ganzen Buches wurden an einigen Stellen von didaktischen Überlegungen ausgelöste Verbesserungen und Ergänzungen vorgenommen. Insbesondere wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vorgenommenen Veränderungen des HGB berücksichtigt. Die bewährte Konzeption des Lehrbuches wurde jedoch nicht verändert.
Auf der in diesem Buch dargestellten Technik der Buchführung baut nicht nur das gesamte externe Rechnungswesen auf, sondern auch das interne Rechnungswesen. Deswegen wurden die begrifflichen Abgrenzungen der gebräuchlichen Strömungsgrößen um das im internen Rechnungswesen verwendete Begriffspaar „Erlöse” und „Kosten” erweitert, das gegenüber dem für die handelsrechtliche Gewinnermittlung entscheidenden Begriffspaar „Erträge” und „Aufwendungen” abgegrenzt wird.
Die unter bestimmten Voraussetzungen in § 241a HGB vorgesehene Befreiung eines Einzelkaufmanns von der Verpflichtung zur doppelten Buchführung war Anlass, das Kapitel „Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung” insgesamt zu überarbeiten.
Frau Diplom-Kauffrau Daniela Heimes danke ich sehr herzlich für kritische Hinweise bei der Überarbeitung des Buches. Für die gute redaktionell...