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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 2 KO 2/10

Gesetze: RVG § 45 Nr. 2300, VV RVG

Anrechnung Geschäftsgebühr

Leitsatz

  1. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist geboten, wenn ein Anwalt bereits im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren tätig gewesen ist.

  2. Diese Regelung gilt grds. auch für Vergütungen, die im Verfahren zur PKH aus der Staatskasse zu entrichten sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAD-54236

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