Berichtigungsobjekt im Sinne des § 44 Abs. 1 UStDV ist das Schwein, nicht die Partie Schweine
Leitsatz
Die Vereinfachungsregelung nach § 44 Abs. 1 UStDV stellt nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut auf „das WG” als Berichtigungsobjekt
ab.
Darunter sind Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für das Unternehmen zu verstehen,
deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbstständigen Bewertung zugänglich sind und i.d.R. eine
Nutzung für mehrere Wj erbringen.
Nach dieser Definition stellt eine „Partie Schweine” kein einheitliches WG dar, weil die von der Partie umfassten Schweine
für gewöhnlich nicht über ihre gesamte Nutzungsdauer beieinander bleiben. WG in diesem Sinne ist vielmehr das einzelne Schwein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2130 Nr. 24 UStB 2011 S. 77 Nr. 3 FAAAD-54201
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