Aufstockung des Investitionsabzugsbetrages im nachfolgenden
Veranlagungszeitraum möglich
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der
Inanspruchnahme des Investitionsabzugs nach
§ 7g Abs. 1
EStG.
Ein Stpfl., der ein Fotostudio
betreibt, bezeichnet mit „Entwicklungsmaschine” die Funktion des
von ihm zu beschaffenden WG hinreichend.
Der Investitionsabzugsbetrag
für das begünstigte Wj muss nicht ausschließlich in einem Wj
geltend gemacht werden.
Eine Rücklage kann
über mehrere VZ hinweg verteilt gebildet werden; auch in einem solchen
Fall handelt es sich der Sache nach nur um einen Investitionsabzugsbetrag
für ein WG und nicht um mehrere Investitionsabzugsbeträge.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2010 S. 2560 Nr. 42 EFG 2010 S. 2075 Nr. 24 EStB 2011 S. 116 Nr. 3 b&b 2010 S. 5 Nr. 12 VAAAD-54200
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