Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer
Leitsatz
Zu der Frage, wann ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der seine berufliche Tätigkeit teilweise im Arbeitszimmer
und teilweise außer Haus ausübt, Mittelpunkt i. S. der Abzugsbeschränkung ist.
Wo dieser Schwerpunkt liegt, kann nur im Wege einer umfassenden Wertung der Gesamttätigkeit des Stpfl. festgestellt werden;
dem zeitlichen Umfang der Nutzung kommt im Rahmen dieser Wertung nur indizielle Bedeutung zu.
Bei einem Hochschulprofessor, der Vorlesungen und Seminare hält sowie Prüfungen abnimmt, prägen diese in der Universität
stattfindenden Veranstaltungen die Tätigkeit qualitativ in erheblichem Umfang; allein deshalb schon kann das Arbeitszimmer
nicht Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit sein. Das gilt selbst dann, wenn der Stpfl. für diese Veranstaltungen weniger Zeit
aufwendet als für die übrigen Tätigkeiten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2071 Nr. 24 KÖSDI 2011 S. 17308 Nr. 2 CAAAD-54199
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