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BFH  - III R 3/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs 2 S 1 Nr 1, InvZulG 1999 § 2 Abs 2 S 2

Rechtsfrage

Ist die Tätigkeit eines fotografischen Laboratoriums als verarbeitendes Gewerbe oder als Dienstleistungsbetrieb einzuordnen? Ist die in der WZ 93 gegenüber der WZ 79 vorgenommene Umqualifizierung von fotografischen Laboratorien vom verarbeitenden Gewerbe zur Dienstleistung unbeachtlich, da sich in der WZ 93 die Verkehrsauffassung nicht widerspiegelt?

Investitionszulage; Klassifikation; Labor; Verarbeitendes Gewerbe

Fundstelle(n):
KAAAD-54098

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