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Zuständiges Gericht beiGesellschafterstreit in einer Limited
In Deutschland sind mehrere 10.000 Ltd. gegründet worden, die allein in Deutschland aktiv sind. Hier stellt sich die Frage, ob bei Streit zwischen den Gesellschaftern oder Direktoren (Geschäftsführer) die deutschen oder britischen Gerichte zuständig sind. Das OLG Frankfurt/M. hat mit Beschluss v. - 21 U 54/09 NWB NAAAD-42261 festgestellt, dass die deutschen Gerichte für die Entscheidung über derartige Rechtsstreite nicht zuständig seien. Ausschließlich zuständig seien vielmehr die britischen Gerichte. Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass sonst ein deutscher Richter über grundlegende gesellschaftsrechtliche Fragen nach ausländischem Recht befinden müsste. Zudem würden auf diese Weise sich widersprechende Entscheidungen über das Bestehen der Gesellschaft und die Gülti...