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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1114

Anspruch auf Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit

Professor Dr. Thomas Sauerland

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAD-53871Nach ständiger Rechtsprechung des BFH war ein Kind bislang nicht nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a–c EStG zu berücksichtigen, wenn es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachging. In der Konsequenz zählten die daraus erzielten Einnahmen des Kindes nicht zu den kindergeldschädlichen Einkünften. Mit Urteil v. - III R 34/09 NWB HAAAD-49035 hat sich der BFH von dieser Auffassung verabschiedet.

Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB JAAAA-57071 der infoCenter-Beitrag „Kindergeld” und unter der NWB DokID NWB OAAAB-05526 das Berechnungsprogramm „Familienleistungsausgleich” aufrufbar.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Bisherige Rechtsprechung

[i]Vollzeiterwerbstätigkeit hindert KindergeldanspruchDer BFH hat in zahlreichen Urteilen entschieden, dass ein Kind, welches eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausübt, bis zur tatsächlichen Aufnahme einer Berufsausbildung nicht als Kind berücksichtigt werden kann. Diese Rechtsprechung wirkte sich jedoch nachteilig aus, wenn das zeitweise vollzeiterwerbstätige Kind so wenig verdiente, dass seine gesamten Einkünfte aus dem Berücksichtigungszeitraum den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht überschritten. In diesem Fall verloren...