NWB Kommentar Bilanzierung
2. Aufl. 2011
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§ 329 Prüfungs- und Unterrichtungspflicht des Betreibers des elektronischen Bundesanzeigers
Ausgewählte Literatur
Vgl. → § 325.
I. Prüfungspflicht des Betreibers des eBAnz
1. … generell (Abs. 1)
1Dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz, vgl. → § 325 Rz. 1) kommt eine Prüfungspflicht bezüglich Vollständigkeit (→ § 325 Rz. 5) und Fristgerechtigkeit (→ § 325 Rz. 14) der einzureichenden Unterlagen zu. Dazu kann er sich des Datenmaterials des Betreibers des Unternehmensregisters bedienen, soweit dieses dem genannten Prüfungserfordernis dient. Die inhaltliche Richtigkeit ist nicht Prüfungsgegenstand.
Die Vollständigkeitsprüfung findet nur auf oberer Aggregationsebene statt, also etwa bezüglich der Frage, ob die Nichteinreichung einer GuV zutreffend (→ § 326 Rz. 2) oder unzutreffend ist. Hingegen prüft der Betreiber nicht, ob Aufstellungserleichterungen (z. B. Verzicht auf ein Anlagengitter gem. § 274a Nr. 1 HGB oder Zusammenfassung von Umsatzerlösen etc.) zu einem Rohergebnis gem. § 276 Satz 1 HGB zu Recht oder zu Unrecht in Anspruch genommen wurden.
2. … bezüglich der Erleichterungen (Abs. 2)
2Im Eingabefeld des Internetportals wird die Größenklasse der Gesellschaft i. S. des § 267 HGB abgefragt. Erfolgt dort ein Eintrag als „mittelgroß„, verlan...