NWB Kommentar Bilanzierung
2. Aufl. 2011
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§ 323 Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers
Ausgewählte Literatur
Ebke, in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., München 2009, § 323
Hilber/Hartung, Auswirkungen des Sarbanes-Oxley Act auf deutsche WP-Gesellschaften, BB 2003 S. 1054
Quick, Geheimhaltungspflicht des Abschlussprüfers, BB 2004 S. 1490
I. Regelungsgehalt und Anwendungsbereich
1§ 323 HGB befasst sich mit dem Pflichtenkatalog des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen und gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft (→ Rz. 8) im Rahmen einer gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 316 HGB (→ § 316 Rz. 1) und den Folgen eines Verstoßes gegen diese Pflichten in Form der Haftung (→ Rz. 26). Wegen der möglichen hohen Haftungssummen wird eine Beschränkung auf Höchstbeträge festgelegt (→ Rz. 34). Eine weitere Herabsetzung dieser Beträge oder eine Beschränkung der haftungsauslösenden Tatbestände (etwa auf grobe Fahrlässigkeit) durch vertragliche Vereinbarung ist bei Pflichtprüfungen nichtig (→ Rz. 36), eine vertragliche Erhöhung oder Verschärfung der Haftung hingegen vertraglich zulässig, wenngleich als Verstoß gegen die Berufssatzung anzusehen (→ Rz. 46).
2Freiwillige Abschlussprüfungen unterliegen bezüglich der Verantwortlichkeiten dem allgemeinen Zivilrecht (→ Rz. 37). Das gilt wiederum nicht ...