NWB Kommentar Bilanzierung
2. Aufl. 2011
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§ 289a Erklärung zur Unternehmensführung
Ausgewählte Literatur
Kocher, Ungeklärte Fragen der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB, DStR 2010 S. 1034
Strieder, Erweiterung der Lageberichterstattung nach dem BilMoG, BB 2009 S. 1002
I. Anwendungsbereich
1Die Erklärung zur Unternehmensführung ist durch das BilMoG im Gefolge des Art. 46a Abs. 2 und 3 der Bilanzrichtlinie eingeführt worden. Dem Publikum soll ein direkter Einblick in die Praktiken der Unternehmensführung verschafft werden. Der fehlende Bezug zur Rechnungslegung macht die Prüfung durch den Abschlussprüfer entbehrlich (→ § 317 Rz. 65). Deshalb muss durch gliederungstechnische Trennung dieser ungeprüfte Teil der Lageberichterstattung vom geprüften abgehoben werden.
II. Berichterstattungspflicht (Abs. 1)
1. Subjekte
2Berichterstattungspflichtig sind (zu den folgenden Begriffen vgl. auch → § 264d Rz. 1)
börsennotierte Aktiengesellschaften (mit Zulassung des Aktienhandels an einem geregelten Kapitalmarkt) sowie
Aktiengesellschaften als Emittenten anderer Wertpapiere (z. B. Schuldverschreibungen) mit Aktienhandel im Freiverkehr (sog. multilaterales Handelssystem), aber nur bei eigener Veranlassung der Aufnahme des Aktie...