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FG Köln Urteil v. - 10 K 944/06 EFG 2011 S. 316 Nr. 4

Gesetze: EStG § 9 Abs 5 Satz 1, EStG § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b, EStG § 21, EStG § 9 Abs 1

Werbungskosten:

Aufwendungen für ein Büro bei den Vermietungseinkünften

Leitsatz

Aufwendungen für einen Büroraum, dessen Verbindung zu den Privaträumen des Inhabers abgeteilt worden ist und der über einen eigenen Zugang als Büro für Vermietungsverwaltung verfügt, sind in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung abziehbar und nicht durch die Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer beschränkt.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 2661 Nr. 44
DStRE 2011 S. 203 Nr. 4
DStZ 2010 S. 898 Nr. 24
EFG 2011 S. 316 Nr. 4
EStB 2011 S. 193 Nr. 5
KÖSDI 2011 S. 17305 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2010 S. 3434
b&b 2010 S. 4 Nr. 12
YAAAD-53869

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