EuGH - C-318/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EG Art 49
Rechtsfrage
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit einer nationalen Regelung, nach der Entlohnungen für Leistungen oder Dienstleistungen nicht als abzugsfähige Betriebsausgaben gelten, wenn sie einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen oder einer ausländischen Niederlassung gezahlt werden, die aufgrund der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, dort keiner Einkommensteuer oder für solche Einkünfte einem erheblich vorteilhafteren Besteuerungssystem unterliegen als dem, dem diese Einkünfte in dem Mitgliedstaat, dessen nationale Regelung in Frage steht, unterlägen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist mit allen rechtlichen Mitteln nach, dass sich diese Entlohnungen auf tatsächliche und ehrliche Geschäfte beziehen und die normalen Grenzen nicht überschreiten?
Besteuerung; Betriebsausgabe; Dienstleistung; Lohn; Nachweis
Fundstelle(n):
RAAAD-53854