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Einkommensteuer | Besteuerung des Zinsanteils einer privaten Veräußerungs-Leibrente bei anschließender betrieblicher Nutzung des erworbenen Wirtschaftsguts
(1) Werden anlässlich einer auf die Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) bei verfassungskonformer Auslegung nicht als Sonderausgabe abziehbar, weil dieser Teil Entgelt für die Überlassung von Kapital (Zins) ist und private Schuldzinsen nicht abgezogen werden dürfen (Fortführung der NWB CAAAA-94151, BFHE 167 S. 375, BStBl II S. 609, und vom – X R 91/89 NWB QAAAA-95704, BFHE 170 S. 82, BStBl 1996 II S. 666). (2) Wird das gegen Leibrente veräußerte Grundstück zum Teil betrieblich genutzt, ergibt sich der als Betriebsausgaben abziehbare anteilige Zins aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Rentenzahlungen einerse...BStBl 1996 II S. 663