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Einkommensteuer | Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten
Bei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Einkünfteerzielungsabsicht bedeutet im Bereich der Vermietung und Verpachtung, dass langfristig gesehen die steuerpflichtigen (Miet- oder Pacht-) Einnahmen höher sein müssen als die steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Bei der Vermietung von Wohnungen wird das Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht nach der BFH-Rechtsprechung typisierend unterstellt, so dass keine Prognoserechnung durchgeführt werden muss. Diese Typisierung gilt aber nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten.