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Teilwertabschreibung auf Grundstück nach Zahlung eines Überpreises
Die Grundsätze des (Kurzinfo StuB 2002 S. 450), wonach ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag rechtfertigt, gelten nicht nur für im damaligen Urteilsfall streitigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern auch für die übrigen betrieblichen Einkunftsarten (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
Für den Grund und Boden sind in der Bilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG die Anschaffungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kommt eine Teilwertabschreibung in Betracht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Für die Bestimmung des Teilwerts nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gilt die Vermutung, dass ...