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Einkommensteuer | Ansatz des Investitionsabzugsbetrags
Der Investitionsabzugsbetrag ist nach dem grds. zu versagen, wenn die Investition bereits vor Einreichung der Steuererklärung getätigt wird, der Investitionsabzugsbetrag aber nicht mit der Steuererklärung geltend gemacht wird. – Uneinheitlich beurteilt wird die Möglichkeit der nachträglichen Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags, also nicht sogleich in der für das betreffende Jahr eingereichten Steuererklärung, sondern erst während eines Einspruchs- oder [i]BMF, Schreiben v. 8. 5. 2009, BStBl 2009 I S. 633, Tz. 25Klageverfahrens. Die Finanzverwaltung stellt bei nachträglicher Geltendmachung während des Investitionszeitraums bei noch ausstehender Investition erhöhte Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht und verlangt...