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Abgabenordnung | Aussetzungsverfahren zum Verzögerungsgeld
Das FG Sachsen-Anhalt gewährte mit Beschluss v. die Aussetzung der Vollziehung von zwei Bescheiden über die Festsetzung von Verzögerungsgeldern in Höhe von insgesamt 7.500 €, weil der Antragsgegner sein im Rahmen des § 146 Abs. 2b AO auszuübendes Entschließungsermessen defizitär ausgeübt hat. Mit diesem Beschluss wird dem restriktiven Beschluss des FG [i]FG Schleswig- Holstein, Beschluss v. 3. 2. 2010 - 3 V 243/09 NWB JAAAD-37499 Schleswig-Holstein v. zu Recht widersprochen. – Im entschiedenen Fall wurde die Antragstellerin unter Androhung der Festsetzung eines Verzögerungsgelds aufgefordert, Unterlagen zur zeitnahen Mitwirkung an der Außenprüfung vorzulegen. Die Antragstellerin stellte dem Antragsgegner die angeforderten Unterlagen in Form einer Daten-CD zur Verfügung. Der Antragsgegner forderte weitere Unterlagen bei der Antragstellerin an, die die Antragstellerin nicht vorlegte...