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BFuP Nr. 5 vom Seite 483

Grundsätze und (best-)mögliche Ansätze zur Bewertung des Vermögens von öffentlichen Gebietskörperschaften

Von Prof. Dr. Holger Mühlenkamp und Dipl.-Kfm. Andreas Glöckner, Speyer

Da sich die Zwecksetzung der öffentlichen Rechnungslegung von der der Privatwirtschaft unterscheidet, sind die Bilanzierungsregeln nicht zwangsläufig identisch. Insbesondere den notwendigen Spezifika einer Bewertung des öffentlichen Vermögens wurde bislang kaum Beachtung geschenkt. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich daher mit den Anreizen der bei einer Bewertung dieser Vermögenskategorie beteiligten oder von ihr tangierten Akteure und definiert grundlegende, spezifisch-öffentliche Bewertungsprinzipien. Darauf aufbauend werden die gängigen Bewertungsmethoden hinsichtlich ihrer Eignung für den öffentlichen Sektor analysiert.

1 Einleitung

Das Rechnungswesen der öffentlichen Gebietskörperschaften in Deutschland befindet sich derzeit in einer Umbruchphase. Auf kommunaler Ebene haben die Innenministerien der Flächenstaaten das Haushaltsrecht in den letzten Jahren dahingehend reformiert, dass die Kommunen – von Ausnahmeregelungen in einigen Bundesländern abgesehen – flächendeckend von der ausgabenorientierten (verwaltungs) kameralistischen Rechnung auf die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) umzustellen haben. Mit dem 2009 verabschiedeten Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (...