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Die Unternehmergesellschaft und ihre praktische Relevanz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3369Im Zuge der Modernisierung des GmbH-Rechts hat der Gesetzgeber eine neue Variante zur GmbH geschaffen: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese soll, vor allem durch einen Verzicht auf ein nennenswertes Mindeststammkapital, potenziellen Unternehmensgründern eine Alternative zur englischen Limited bieten und so deren Verbreitung im deutschen Raum entgegentreten. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG bietet – im Gegensatz zur GmbH & Co. KG – den Vorteil, dass in dieser Konstellation das eingesetzte Stammkapital der Unternehmergesellschaft nicht ungenutzt auf einem Bankkonto brachliegt, sondern im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit aktiv eingesetzt werden kann.
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„Konzept” der KG
[i]Neue Variante zur GmbH: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränktAm ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) nach langen Diskussionen in Kraft getreten. Mit der Reform fand die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (kurz „UG”) als neue Variante der GmbH Einzug in das GmbH-Gesetz. Damit steht insbesondere Unternehmensgründern eine neue Möglichkeit offen, das unternehmerische Risiko auf eine sep...