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FG München Urteil v. - 15 K 2764/07 EFG 2010 S. 2105 Nr. 24

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1, AO § 162, FGO § 96 Abs. 1 S. 1, BGB § 320

Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen

Leitsatz

1. Die bei Abschluss von Renten- und Lebensversicherungsverträgen gegenüber einem Versicherungsunternehmen nach Erhalt einer einmaligen Abschlussprovision seitens eines Versicherungsvertreters eingegangene Verpflichtung zur weiteren Betreuung der Verträge – für die keine separate Vergütung vereinnahmt wird – berechtigt aufgrund des Erfüllungsrückstands zur Bildung einer Rückstellung.

2. Die Höhe der Rückstellung wird mit 0,5 Mitarbeiterstunden je Vertrag und Jahr geschätzt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2105 Nr. 24
EStB 2011 S. 116 Nr. 3
VAAAD-53416

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