Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - 31 -S 7348 - 1/09

Auswirkung des zu An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV

Bezug:

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Mit o. g. Erlass hatte ich auf die Auswirkungen des zu An- bzw. Verrechnung der Sondervorauszahlung nach § 47 UStDV hingewiesen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird das BFH-Urteil aus technischen Gründen nicht vor dem umgesetzt.

Die Anwendung des BFH-Urteils wird auf Insolvenzfälle beschränkt.

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg v. - 31 -S 7348 - 1/09

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
SAAAD-53148