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NWB Nr. 41 vom Seite 3247

Das Insolvenzplanverfahren

Dr. Gerhard Pape

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3278Diskutiert wird, ob die Sanierung wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen durch Schaffung eines neuen gesetzlich geregelten außergerichtlichen Sanierungsverfahrens oder durch Restrukturierung innerhalb des Insolvenzverfahrens besser zu realisieren ist. Möglich ist der Erhalt insolventer Unternehmen über das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO). Von diesem Verfahren wird in der Praxis aus verschiedenen Gründen bislang noch wenig Gebrauch gemacht, obwohl es vor allem in Verbindung mit einer Eigenverwaltung des Schuldners nach den §§ 270 ff. InsO die besten Chancen zur Fortführung angeschlagener Unternehmen bietet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Schaffung eines einheitlichen Sanierungs- und Restrukturierungsverfahrens

[i]„Prepackaged Plan“ als aussichtsreichste VerfahrensgrundlageOb Ziel des Verfahrens der Erhalt oder die Liquidation des schuldnerischen Unternehmens ist, sollen nach einer einheitlichen Verfahrenseröffnung die Gläubiger entscheiden. Diese können den Insolvenzverwalter auch mit der Vorlage eines Insolvenzplans beauftragen. Die besten Chancen werden allerdings einem schon vor Verfahrensbeginn entwickelten Plan eingeräumt.

Notwendiger Inhalt und Verabschiedung von Insolvenzplänen

[i]Regelungen im Plan und GruppenbildungDer Pla...